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Der Energiepass

Zum 1. Januar 2009 soll die neue Energiesparverordnung (EnEV) für alle Wohngebäude in Kraft treten, für Wohngebäude bis Baujahr 1965 schon ab 1. Juli 2008. Darauf einigten sich die zuständigen Ministerien. Damit verbunden sind zwei bundeseinheitliche Energiepässe – ein verbrauchs- sowie ein bedarfsorientierter. Mit ihnen soll der Energieverbrauch von Immobilien in ganz Deutschland vergleichbar gemacht werden, wie es beispielsweise bei der Klassifizierung von Kühlschränken und Co. seit langem üblich ist.

Der verbrauchsorientierte Energiepass hält den Ist-Zustand fest. Er errechnet sich aus dem tatsächlichen Verbrauch innerhalb einer Immobilie. Ob Energie eingespart werden kann, verrät der bedarfsorientierte Energiepass.

Die Deutsche Energieagentur (dena) führte bereits 2004 einen flächen¬übergreifenden Energiepass im Feldversuch ein. 2005 folgte die Markteinführungskampagne. Seitdem stellen ausgebildete Energieberater, Architekten, Bauingenieure und auch Handwerker wie Schornsteinfeger, Dachdecker und Maler den freiwilligen Energiepass der dena aus.


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